Auch behauptet er nicht, er habe die Totalsumme im Rahmen des Verkaufsgesprächs mit den Klägern 5, 10 oder 15 explizit genannt. Hat er aber davon gesprochen, die Vertragspartner könnten klein einsteigen und dann bei Bedarf nachbestellen, so hat diese Aussage auch Einfluss auf das Verständnis des potentiellen A. AG-Kunden bezüglich des im "Auftragsformular" notierten Betrags. Ein Kleineinstieg für einen Handwerkerbetrieb liegt durchaus im Rahmen von Fr. 792.-- (Kläger 10 und 15) bzw. Fr. 1‘170.-- (Kläger 5), dahingegen nicht im Rahmen von Fr. 30‘000.-- bis Fr. 40'000.--.