3, 8, 9, 15). Diese Aussage deckt sich mit der Aussage des Zeugen K., wonach die Verkaufsvertreter der A. AG anlässlich der Verkaufsgespräche vorgegeben hätten, bloss eine "Mustersendung" zu verkaufen, wohingegen die eigentliche Absicht der Verkäufer bestanden habe, ein "quantitativ ansprechendes Bestellvolumen" zu verkaufen (vgl. kläg. act. 303, Ziff. 20).