Als kläg. act. 730.18 liegen sodann diverse Schreiben verschiedener Versicherungen im Recht, in welchem diese unter dem Titel Schadensminderung eine Empfehlung für den Einsatz von Sorbarix A20/08 Wasser-, Ölschutzkissen abgeben. Bei diesen Schreiben scheint es sich allerdings um von der A. AG versendete, vorformulierte Empfehlungsschreiben für Sorbarix A20/A08 zu handeln, bei welchen die angeschriebene Versicherung nur noch das Datum, ihren Stempel und Unterschrift daruntersetzen musste. In diesem Schreiben wird zudem explizit unter PS festgehalten: "dieser Text wird auf keinen Fall zu werbetechnischen Zwecken verwendet."