"Aufgrund der oben erwähnten Indizien [10 vorher zitierte Urteile anderer Gerichte, u.a. durch BGer bestätigter Entscheid des Kantonsgerichts vom 14.6.95 i.S. Kühne Holzbau / Incen AG] erachtet es das Gericht als erwiesen, dass die Beklagte [A. AG] dem Kläger insbesondere anlässlich des Verkaufsgesprächs - durch verschiedene © Kanton St.Gallen 2025 Seite 63/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte