H: "Das ist richtig, (...)." (vgl. S. 3 des Protokolls): Solche Aussagen des Verkäufers bezüglich Vertriebssystem muss der potentielle Depositär so verstehen, dass er eigentlich nur darauf zu warten braucht, bis die Versicherungskunden bei ihm einkaufen. Die Kläger 5, 10 und 15 behaupten nun, auch der Beklagte 4 habe im Rahmen der Verkaufsgespräche entsprechende Aussagen gemacht und ihnen versichert, eigene Verkaufsbemühungen seien nicht notwendig; es sei bloss das Telefon ständig besetzt zu halten, wegen der hohen Nachfrage.