Jede Versicherungsagentur erhält dazu auch ein sogenanntes Informationscheckheft, wo sie vorgängig ihren Stempel aufdrücken. Wenn der Versicherungsberater nun seinen Kunden in Sachen Gebäude- und Wasserversicherung berät, reisst er so einen Coupon heraus, gibt das dem Kunden mit dem Hinweis, sich solche Kissen zu besorgen, da die Versicherung natürlich im Schadenfall lieber die Kissen rückerstattet, als den Schaden zu bezahlen. Zudem wird dem Kunden Ärger erspart." (S. 2) © Kanton St.Gallen 2025 Seite 58/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte