Der Beklagte 4 weise diesbezüglich auf die umfangreichen Kontakte seitens der A. AG mit den Versicherungen hin. Zur Kontaktherstellung habe die A. AG Hunderte von Schreiben an Versicherungen oder Versicherungsagenturen, Feuerwehren etc. versendet, um den Wiederverkäufern ihre Arbeit, bzw. den Vertrieb der Produkte zu erleichtern. Insbesondere sei intern ein entsprechendes Servicecenter geführt worden (HG.1999.54-HGK: KA4, S. 17, N 38 f.; HG.1999.55-HGK: KA4, S. 16, N 38 f.; BO: Zeugenaussagen von E. , und Z.; Parteiaussage des Beklagten 4).