HG.1999.55-HGK: KA4, S. 21, N 72). Die Kläger monierten unter dem Titel "Zusammenarbeit mit Versicherungen" unwahre Behauptungen in der Werbung sowie Falschaussagen bezüglich Herstellung von Kontakten mit den Versicherungen. Ihre Darstellung unterlegten sie mit nicht datierten Mustergesprächen sowie mit Aussagen, welchen der Bezug zu den von den Klägern geltend gemachten Forderungen gänzlich fehle. Der Beklagte 4 weise diesbezüglich auf die umfangreichen Kontakte seitens der A. AG mit den Versicherungen hin.