bekommen könne, dass alle Verkäufe von Kissen über die Versicherungen laufen würden, ohne dass er selbst noch etwas zu tun brauche (HG.1999.54-HGK: KS, S. 55; HG.1999.55-HGK: S. 53; BO: kläg. act. 958.0; Edition der Aussagen im Strafverfahren H.). b) Beklagter 4