Vielmehr habe dieser Versicherungsservice bei der A. AG im eigentlichen Sinne gar nicht existiert. Die Tätigkeit des "Versicherungsservices" habe nämlich im Wesentlichen darin bestanden, die Depositäre, nachdem sie die Ware bezahlt und erhalten hätten, anzuschreiben, um sie zu bitten, zwei bis fünf Versicherungsadressen zu liefern. Nachdem die Depositäre die entsprechenden Adressen geliefert hatten, seien lediglich die vom Depositär genannten Versicherungsagenturen im Umkreis des "Vertriebspartners" mittels Standardbrief und beigelegter Informationscheckhefte über dessen "Versorgungsbereitschaft" informiert worden (HG.1999.54-HGK: KS, S. 38; HG. 1999.55-HGK: KS, S. 36;