Die Kläger offerieren diverse Aussagen von Drittpersonen gegenüber Untersuchungsrichter Lee wie z.B. von Major S. von der Feuerwehr Emmen (kläg. act. 731.13) und von M. N. von der F.+ N. GmbH, welche Handel mit Feuerschutzanlagen und Service als Hauptgeschäftstätigeit betreibt (kläg. act. 734 und 734.1). S. gibt an, die Feuerwehr Emmen habe die Sorbarix zum Stückpreis von rund Fr. 11.-- / Kissen eingekauft (kläg. act. 731.13, S. 2). Auf die Frage des Untersuchungsrichters an Herrn M. N., woher und zu welchem Preis er die Sorbarix-Kissen bezogen habe, gibt dieser