auch vom Beklagten 4 gemacht worden. Jedenfalls beurteilt das Handelsgericht die diesbezüglichen Bestreitungen des Beklagten 4 als nicht glaubwürdig. 13.1.3.6. Zur Täuschung über Preise und Vermarktungschancen von Sorbarix A20 a) Kläger Durch die enthusiastischen Schilderungen der Verkäufer der A. AG (auch des Beklagten 4) gegenüber den Depositären betreffend fantastischen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 49/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte