Ein Einsatz sei nur zum Schutz empfindlicher technischer Anlagen wirtschaftlich sinnvoll; zu A. AG-Preisen komme die Anwendung der Kissen aus wirtschaftlichen Gründen selbst bei blosser Verwendung kleiner Mengen kaum in Frage, und für grössere Wassermengen, Hochwasser, Überschwemmungen, Überflutungen von Kellern etc. falle eine Anwendung ausser Betracht. Aus praktischen Gründen falle die Anwendung ausser Betracht, da es (1) div. erheblich wirtschaftlichere, wiederholt einsetzbare und effizientere Mittel wie Pumpen, Sauger, mechanische Sperren und Schwellen, etc. gebe.