122.11 werden sodann seitens der Kläger weitere Prospekte und Geschäftskorrespondenz der A. AG zum Beweis offeriert; so z.B.: A. AG- Produktprospekt Sorbarix A 20 mit Titel "Innovative customer-orientated solutions"; Testbericht der Branddirektion Frankfurt a.M. (Herr W.) vom 20. Februar 1990 betreffend Sorbarix A20 an die Ebiox System AG, Sursee (wesentlicher Inhalt identisch mit kläg. act. 109); Prüfbericht der EMPA [Überprüfung der Absorptionsfähigkeit von Sorbarix A20 bei Untertauchen und wenn das Kissen bloss auf Wasseroberfläche gelegt wird); Schreiben der Versicherung Colonia, Köln, vom 30.08.1994 an A. AG, worin unter anderem festgehalten wurde: "Wir werden unseren Kunden