Immerhin ergeben sich aus der genannten Zusammenfassung des Untersuchungsrichters erneut Indizien für das Verhalten des Beklagten 4 anlässlich von Verkaufsgesprächen, welche die diesbezüglichen Darstellungen der Kläger stützen. Demnach zeigte ihnen D. ebenfalls Produktebroschüren über Sorbarix A20 und habe ihnen erklärt, mit den Kissen könnten Barrieren, Abdichtungen und Sperren gebildet werden, dass die Kissen bei Überflutungen, Wasserschäden, bei Rohrbrüchen, durch Handwerker, Feuerwehren, Heizungsbauern, Installateuren gebraucht würden.