Die A. AG AG habe nie behauptet, die Sorbarix A20 Kissen seien Wundermittel. Aufgrund ihrer überragenden Aufsaugfähigkeiten seien sie aber, wie sich auch aus den diversen Prüfberichten u.a. von staatlichen Stellen (bekl. act. 4.28 - 4.33) ergebe, bei richtigem Einsatz ein äusserst taugliches und wertvolles Mittel zur Bekämpfung von Wasserschäden. Die Verkäufer der A. AG hätten zu Recht auf diese positiven Produkteigenschaften aufmerksam gemacht. Diese Aussagen würden auch nicht von den Herren W., P. und Bu. widerlegt. Vielmehr hätten genannte Personen lediglich persönliche Beurteilungen über die Möglichkeiten des Wiederverkaufs gemacht.