um ein Mittel zur Bekämpfung von Überschwemmungen. Diese Unterlagen, wie auch die darin enthaltenen positiven Berichte im Verkaufsordner (namentlich der Feuerwehr Frankfurt a.M.) hätten die Vertreter der A. AG den Interessenten bei Gesprächsterminen vorgehalten; ihnen sei jedoch keine Gelegenheit eingeräumt worden, diese Unterlagen mehr als zu überfliegen, weshalb die einschränkenden Ausführungen in den Broschüren und Berichten nicht hätten zur Kenntnis genommen werden können.