Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen potentiellen Vertragspartner der A. AG im Zeitpunkt der eigentlichen Verkaufsgespräche bereits durch die Werbemailings sowie durch persönliche Gespräche mit den Terminplanern auf den Irrtum im eigentlichen Sinne "vorgeimpft" worden waren, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass sie bereits mit falschen Vorstellungen zum Verkaufsgespräch kamen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgeschichte und unter Berücksichtigung der Art und Weise, wie das Verkaufsgespräch seitens des A. AG-Verkäufers gelenkt worden zu sein scheint, ist es sehr wohl möglich, dass sich der potentielle Vertragspartner der A. AG bis zum