unterschiedliche Vorstellungen über den Inhalt des Vertrages entstehen können" (vgl. S. 7). Das Handelsgericht gelangt in vorliegend zu beurteilenden Sachverhalten zu keinem anderen Ergebnis, denn die Bedeutung der gewählten Formulierungen und der Darstellung im Dokument "Auftrag" kann nicht isoliert von der Vorgeschichte interpretiert werden.