"Es ist auch nicht zu übersehen, dass der schriftliche Vertrag und das Basisreglement an Klarheit viel zu wünschen übrig lassen. Auch wenn nach objektiven Gesichtspunkten noch von einem Kaufvertrag gesprochen werden kann, ist es nachvollziehbar, dass bei entsprechender Führung der Vertragsverhandlungen und nicht mehr vollständigem Durchlesen - selbst dann müsste dies mit grösster Sorgfalt geschehen, um das Ausmass des Vertrags und die gegenseitigen Pflichten richtig zu erfassen - des schriftlichen Vertrags und des Basisreglements Unklarheiten und damit © Kanton St.Gallen 2025 Seite 41/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte