"Die von der Klägerin ins Recht gelegte Vertragsurkunde lässt bei der aufgrund des Vertrauensprinzips gebotenen objektiven Betrachtungsweise einzig den Abschluss eines Kaufvertrages im Sinne von Art. 184 ff. OR erkennen. Die Urkunde, betitelt mit "Auftrag", beinhaltet die Bestellung von 40 "Nipondenso Air-Purifier" (...). (...). Da die beschriebene Vertragsurkunde demzufolge sämtliche wesentlichen Punkte eines Kaufgeschäftes beinhaltet, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass zwischen den Parteien durch den vertrauenstheoretisch zugerechneten normativen Konsens ein Kaufvertrag zustandegekommen ist. (...)."