733, S. 2 oben). Im Zusammenhang mit der Frage, ob bei der A. AG spezielle Verkaufshandbücher existierten, will er sodann auch seinen Vorwurf, K.s Aussagen seien unglaubwürdig belegen. Auf die Frage des Untersuchungsrichters: "Existieren spezielle "Verkaufshandbücher" oder "Anleitungshandbücher" für das Verkaufspersonal?", habe K. geantwortet, "Nein, meines Wissens nicht." (kläg. act 303, Ziff. 13). Es ist indes nicht klar, was der Beklagte 4 aus dieser Aussage ableiten will, zumal K. in derselben Befragung unter Ziff. 11 explizit auf die mitgebrachten Dokumente Verkaufsgespräch "Sorbarix" und Verkaufsgespräch "Nipondenson" verwiesen hat.