Ferner beantragen die Kläger die Edition der Aussagen im Strafverfahren H. [ehemalige Mitarbeiterin der A. AG in verschiedenen Abteilungen, u.a. auch als Verkäuferin] betreffend Ablauf der Verkaufsgespräche. Die Edition ist indes nicht notwendig, nachdem die Kläger mit der Replik die entsprechenden Protokolle ins Recht gelegt haben (kläg. act. 730 - 733). In kläg. act. 730 gibt die Angeschuldigte an, sie habe die Gesprächsführung vom Beklagten 4 erlernt und diese habe dem Mustergespräch "Verkaufsgespräch Sorbarix" entsprochen (vgl. S. 2 zu Frage B.12). Auf Vorhalt des bei der A. AG beschlagnahmten Verkaufsordners (kläg act.