Als Beweis wird von den Klägern der Leitfaden der A. AG "Verkaufsgespräch Sorbarix" (kläg. act. 200) offeriert. Der Beklagte 4 bestreitet den Inhalt dieses und anderer Mustergespräche mit Nichtwissen. Allerdings gelingt es dem Beklagten 4 dadurch nicht, erfolgreich zu bestreiten, dass er nicht gleiche oder ähnliche Methoden angewendet hat. Zweifel an seiner Bestreitung sind berechtigt, u.a. aufgrund der Aussagen von K. zum Verhalten des Beklagten 4 anlässlich der Verkaufsgespräche (vgl. hiervor Ausführungen zu kläg. act. 304), zumal - wie das Kreisgericht St. Gallen explizit im Urteil H. gegen A. AG festgestellt hat (Herb.