(Einschätzung bezüglich Täuschung der Kunden). Alle genannten Aussagen des Zeugen K. stützen die Sachverhaltsdarstellung der Kläger. Der Beklagte 4 bestreitet zwar die Glaubwürdigkeit © Kanton St.Gallen 2025 Seite 37/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte