In diesem Zusammenhang sind insbesondere die kläg. act. 302 - 304 [Protokolle mehrerer Einvernahmen von K. durch das Kreisgericht Neutoggenburg (16.03.1995), durch das KURfWD (4.05.1999) und durch das Kantonsgericht Appenzell AR (9.6.1995) von Interesse. K., ein ehemaliger Mitarbeiter der A. AG, hat mit den vorliegend konkret zu beurteilenden Sachverhalten bezüglich der Kläger 5, 10 und 15 zwar nichts zu tun. Seine Aussagen insgesamt sind jedoch Indiz dafür, dass mit dem "Pulvertrick" bewusst ein Verblüffungseffekt geschaffen werden sollte (kläg.