ca) Beweisanträge der Kläger betreffend Pulvertrick und Vorgehen der A. AG- Verkäufer: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 36/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Dass routinemässig der "Pulvertrick" beim Besuch der potentiellen Vertragspartner im Hause A. AG vorgeführt wurde, ist unbestritten. Dahingegen bestreitet der Beklagte 4, dass dieser zwecks Verblüffungseffekt gezeigt wurde; er behauptet vielmehr, dass dadurch die besondere Eigenschaft des Produktes habe gut demonstriert werden können.