© Kanton St.Gallen 2025 Seite 35/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Verkaufssystem entsprochen, welches mit Wissen und Billigung des Verwaltungsrates angewendet worden sei (HG.1999.54/55-HGK: Duplik, S. 18, N 51). c) Beurteilung der Vorbringen und Beweisanträge der Parteien Die Kläger offerieren zum Beweis ihrer Behauptungen an mehreren Stellen den Beizug von verschiedener mit Aktencode genannter Strafakten. Beispielhaft sei hier die Beweisofferte von HG.1999.54-HGK: KS, S. 48 im Wortlaut zitiert: "Strafakten zum ganzen Ablauf [der Verkaufsgespräche]