In einer zweiten Phase seien vielfach falsche bzw. unvollständige Angaben zu den Bestellmengen und Preisen gemacht worden, um die Interessenten bezüglich der Gesamtverpflichtung zu täuschen. Teilweise hätten die A. AG-Vertreter den Interessenten, um sie vom eigentlichen Kaufvertragsformular abzulenken, zwei Exemplare des Formulars "Basisreglement" zu lesen, auszufüllen und zu unterzeichnen gegeben (teilweise seien auch andere Ablenkungsmanöver wie pausenloses Einreden auf die Interessenten zur Anwendung gekommen).