Die A. AG-Vertreter hätten die Interessenten nicht darauf hingewiesen, dass es die eigentliche Absicht der A. AG war, ihnen lediglich Produkte zu verkaufen. Des Weiteren hätten die A. AG-Vertreter gegenüber den Geschädigten wahrheitswidrig behauptet, die A. AG sei der einzige Anbieter dieser Produkte, obwohl andere Lieferanten dieselben Produkte zu erheblich tieferen Ebiox-, bzw. Toyota-Preisen angeboten hätten (vgl. hierzu im Einzelnen die klägerischen Ausführungen: HG. 1999.54-HGK: KS. S. 46 ff.; HG.1999.55-HGK: KS, S. 43 ff.; BO: Beizug verschiedener mit Aktencode genannter Strafakten, vgl. HG.1999.54-HGK: KS, S. 48, 49, 50; HG. 1999.55-HGK: KS, S. 46, 47, 48, 50, 52;