AG-Vertreter unkritischer zu machen: Bei der Vorführung habe der A. AG-Vertreter (darunter auch der Beklagte 4) das in den Sorbarix-Kissen enthaltene Absorberpulver in einen Becher gegeben und Wasser darüber gegossen (oder umgekehrt). Innert weniger Sekunden habe sich das Wasser zu einer gelartigen Masse verfestigt; sei der Becher in der Folge umgedreht worden, sei kein Wasser herausgeflossen (HG.1999.54-HGK: KS, S. 46; HG.1999.55-HGK: KS, S. 44; Strafakten kläg. act. 301 - 305 [=Einvernahmeprotokolle]).