13.1.3.4. Zum Ablauf der Verkaufsgespräche im Allgemeinen a) Vorbringen der Kläger Viele potentielle Interessenten seien nach St. Gallen gegangen, ohne sich bewusst zu sein, dass es um die Abwicklung eines Kaufvertrages gehe (HG.1999.54-HGK: KS, S. 45 ff.; HG.1999.55-HGK: KS, S. 43 ff.; Ziff. 3.1.3.6). Die Gesprächstermine hätten im Wesentlichen aus zwei Phasen bestanden. In einer ersten Phase sei das Gespräch i.d.R. mit der Vorführung eines "Pulvertricks" eingeleitet worden, welcher den Zweck gehabt habe, die Interessenten gegenüber den nachfolgenden Ausführungen der A.