Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin enthalten ihre Schriftstücke keinerlei Hinweis darauf, dass die darin Angesprochenen als Zwischenhändler eine Vertriebstätigkeit aufnehmen sollen. Denn Service bedeutet die Erbringung von Dienstleistungen und hat als solcher mit einer Vertriebstätigkeit nichts zu tun, die die Angesprochenen ausführen sollen. Vielmehr kann im Rahmen eines Abgabe Service ("Abgabeservice") - können Dienstleistungen - von "autorisierten Servicestellen" nur bei dem Einbau, der Auslieferung oder der Wartung der Wasserschutzkissen erfolgen.