Falls Sie an einer permanenten Serviceaufgabe interessiert sind, bitten wir Sie, beigefügte Karte einzusenden. Ihre Unternehmung würde im Falle einer Versorgungsbereitschaft Ihrerseits den örtlich zuständigen Versicherungsgesellschaften als autorisierte Servicestelle bekannt gemacht. Mit freundlichen Grüssen A. AG SCHWEIZ Versicherungsservice" © Kanton St.Gallen 2025 Seite 20/88 Publikationsplattform St.Galler Gerichte