73; HG.1999.55-HGK: KA4, S. 21, N 73). Die Werbemailings hätten zwar der Herstellung eines ersten Kontaktes gedient, die Verkaufsverhandlungen seien jedoch unbestrittenermassen in Verkaufsgesprächen zwischen Mitarbeitern der A. AG und den interessierten Wiederverkäufern geführt worden.