122/122.2; Köb. act. 1; Wass. act. 1). In denselben habe die A. AG unter Hinweis auf die Vorzüge der Wasserschutzkissen und unter Hinweis auf die "Zusammenarbeit mit Versicherungen" nach interessierten "kompetenten Fachbetrieben" zur "Versorgung von wasserschadengefährdeten Objekten" im Gebiet des potentiellen Abnehmers gesucht und die Adressaten aufgefordert, bei Interesse an der Übernahme einer solchen "permanenten Serviceaufgabe" sich bei der A. AG mit beigelegter Karte (BO: z.B. Köb. act. 27; Wass. act. 31) zu melden.