Zur Substantiierungsobliegenheit: Die Kläger beschreiben die Geschäftspraktiken der A. AG als "betrügerisches System". Sie beanstanden dementsprechend die einzelnen Handlungen, Zusagen, Äusserungen in allgemeiner Art und Weise für alle Kläger, wobei mit Formulierungen wie "in den meisten Fällen", "teilweise", "in der Regel", "allgemein", etc. darauf hingewiesen wird, dass sich nicht alle Beanstandungen in concreto bei allen Klägern verwirklicht haben. Betreffend die einzelnen Kläger werden die Beanstandungen nur noch tabellarisch in Stichworten zusammengefasst.