, 37). Das Bundesgericht will damit das Privileg prioritärer Rechtsverfolgung mit den Vorteilen des "first in first served" im Sinne eines Wettlaufs zu versiegenden Quellen verhindern, das namentlich bei ungenügender Solvenz des fehlbaren Organs Bedeutung erlangen kann (BGE 122 III 194; Hans Peter Walter, Ungereimtheiten im Verantwortlichkeitsrecht, in: Charlotte Baer (Hrsg.), Aktuelle Fragen zur aktienrechtlichen Verantwortlichkeit, Bern 2003, 73 ff., 91).