947, 956) und mit Generalversammlungsbeschluss vom 27. Januar 1995 in den Verwaltungsrat der A. AG aufgenommen; der Beklagte 2 als Verwaltungsratspräsident, was er bis zum Konkursausbruch bei der A. AG 1997 blieb; der Beklagte 3 (Chemiker), als Fachmann bis zu seinem Rücktritt am 15. Dezember 1996 (kläg. act. 967). Ebenfalls am 27. Januar 1994 trat der Beklagte 1 als VRP zurück, blieb aber unbestrittenermassen auch nach seinem Rücktritt am 27. Juni 1995 (kläg. act. 954, Ziff. II) formell einfaches Mitglied des Verwaltungsrates bis zum 16. August 1995.