Mit Eingabe vom 18. November 2011 (Eingang: 21. November 2011) stellte die X. AG ein Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen, welche superprovisorisch anzuordnen seien. Das Gesuch wurde im Wesentlichen mit einer behaupteten Verletzung von vertraglichen Konkurrenzverboten bzw. Exklu- 00252157.doc -3-