3. die mit Begehren 1 und 2 beantragten Massnahmen seien superprovisorisch ohne vorherige Anhörung der Gesuchsgegnerin anzuordnen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchsgegnerin. Anträge der Gesuchsgegnerin (gemäss Schutzschrift) 1. Ein allfälliges Gesuch der Antragsgegnerin auf Erlass von superprovisorischen bzw. provisorischen Massnahmen sei abzuweisen.