2. Die Entscheidgebühr von Fr. 25'000.-- bezahlen die Gesuchstellerinnen unter solidarischer Haftbarkeit zu 4/5 und die Gesuchsgegnerin 1 zu 1/5. Den Gesuchstellerinnen wird der Kostenvorschuss von Fr. 15'000.-- angerechnet. 3. Die Gutachterkosten von Fr. 19'200.-- werden mit den Kostenvorschüssen von Fr. 20'000.-- verrechnet. Der Restbetrag von Fr. 800.-- wird den Gesuchstellerinnen auf den Anteil der Entscheidgebühr gemäss Ziffer 2 angerechnet. Die Gesuchstellerinnen haben die Gesuchsgegnerinnen unter solidarischer Haftbarkeit für den verrechneten Kostenvorschuss mit Fr. 10'000.-- zu entschädigen.