vgl. ferner auch BGE 87 II 35 E. 2c S. 38). Im vorliegenden Fall besteht keine Gefahr, dass das Publikum die Denner-Kapsel für den Teil einer gesuchstellerischen Serienmarke hält, behaupten die Gesuchstellerinnen doch nicht, sie würden Kapseln in verschiedenen serienähnlichen Formvarianten anbieten. Charakteristisch für die mit Wortbezeichnungen beschriebenen Varietäten (Volluto, Arpeggio, Fortissio Lungo, etc.) sind vielmehr farbliche Gestaltungsunterschiede (vgl. kläg.