welcher Zustand während der Dauer des Massnahmeverfahrens gelten soll. 6. Soweit die Gesuchsgegnerinnen auch die Aufhebung der Ziffer 3 des Entscheides vom 10. Januar 2011 beantragen, kommt diesem Antrag keine selbständige Bedeutung zu. Die Ziffer 3 des genannten Entscheides enthält die Strafandrohung für das in Ziffer 1 ausgesprochene Verbot. Wird nun aber das Verbot in Ziffer 1 aufgehoben, so vermag auch die Strafandrohung keine Wirkung mehr zu entfalten.