Zu welchem Ergebnis der Gutachter gelangen wird, ist für den späteren Entscheid zwar ausschlaggebend, aber zum jetzigen Zeitpunkt völlig ungewiss; zumal der zuständige Präsident des Handelsgerichts St. Gallen mangels technischer Fachkenntnisse offensichtlich nicht in der Lage ist, mögliche Wahrscheinlichkeiten eines allfälligen Expertiseergebnisses zu beurteilen. Ist aufgrund des für den Richter in keiner Art und Weise vorhersehbaren Beweisergebnisses der Verfahrensausgang völlig offen, so kann nicht als glaubhaft gemacht gelten, es spreche © Kanton St.Gallen 2026 Seite 9/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte