d'autre?" bzw. "Denner – caso sennó" Kaffee anzubieten, zu vertreiben, zu verkaufen, zu bewerben oder sonstwie in Verkehr zu bringen, zu exportieren oder zu diesem Zweck zu lagern und/oder zu solchen Handlungen Dritter anzustiften, bei ihnen mitzuwirken oder ihre Begehung zu begünstigen oder zu erleichtern. Diese Ziffer 2 des Entscheides des Handelsgerichtspräsidenten vom 4. März 2011 ersetzte in diesem Streitpunkt die superprovisorisch angeordnete Verfügung vom 10. Januar 2011 und blieb vor dem Bundesgericht unangefochten. Diesbezüglich ist somit auch das Massnahmeverfahren abgeschlossen.