7. Am Freitag, 22. Juli 2011, ging bei den Gesuchsgegnerinnen der begründete Entscheid des Bundesgerichts vom 28. Juni 2011 ein. In der Folge stellten sie gleichentags den Antrag, die mit Verfügung vom 10. Januar 2011, Dispositiv Ziffer 1, angeordneten superprovisorischen Massnahmen seien aufzuheben. Wiederum © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte