Deren Gepäck werde abgefertigt entsprechend den Vorgaben, und das gleiche gelte für deren Passagiere. Zumindest aktuell stehe den Passagieren der AUA auch die Business Lounge zur Verfügung, wobei zwischen den Parteien Verhandlungen im Gange seien, das gekündigte Business Lounge Agreement neu aufzusetzen. Die Gesuchsgegnerinnen bestritten, Personal oder Kunden der AUA abgeworben zu haben. Sie hielten fest, der Auftritt von PVL im Check-In Bereich sei zurückhaltend und auf die spartanischen räumlichen Verhältnisse zugeschnitten (Gesuchsantwort S. 23f., S. 30ff.; Massnahmeduplik S. 10ff., S. 23ff.). 2. Unlautere Äusserungen