Verhalten der Gesuchsgegnerinnen nicht hinreichend glaubhaft dargetan haben. B) Rechtsbegehren Ziff. 2 1. Die Gesuchstellerinnen bringen vor, das gezielte Abwerben von Kunden der AUA mittels unrichtiger Behauptungen sowie die unwahren und herabsetzenden Äusserungen in den Medien würden eine Verletzung von Art. 3 lit. a UWG darstellen. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 29/37 Publikationsplattform St.Galler Gerichte