In Bezug auf die betrieblichen Abläufe brachten die Gesuchsgegnerinnen vor, sie hätten nur gerade zwei Abfertigungsschalter mit zwei Gepäckbändern, die für den Check-In von maximal 72 Passagieren für den 06:30 Uhr Flug zur Verfügung stehen würden. Die Gepäckbänder würden im Kontrollraum zusammenlaufen, wobei diese © Kanton St.Gallen 2026 Seite 28/37 Publikationsplattform St.Galler Gerichte